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Anfrage: Mehr Schutz von Kulturgütern in der Schweiz

Geschäftsnummer:

23.3741

Eingereicht von:

Riniker Maja

Einreichungsdatum:

15.06.2023

Stand der Beratung:

Zuständigkeit:

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Schlagwörter:

Kulturgüter; Kulturgütern; Krieg; Schweiz; Werden; Ausland; Aufbewahrung; Treuhänderische; Seitige; Kooperation; Gedacht; Näheren; Können; Gelagert; Unterirdisch; Gesichert; Sicherzustellen; Dargestellt; Distanzen; Einsatz; Kompetenzen; Staatlichen; Ämtern; Stufe; Bund; Kantone; Gemeinden; Privaten; Kulturellen; Institutionen

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Eingereichter Text

Unsere Kulturgüter geniessen ein hohes Ansehen. Leider zeigt der rücksichtslos geführte Krieg in der Ukraine, dass zahlreiche Museen und Denkmäler durch die Auswirkungen des Krieges bedroht, verschleppt oder zerstört wurden.

Die Schweiz braucht ein Konzept dafür, wie der Bund im Falle einer grossflächigen natur-, technik- oder gesellschaftsbedingten Gefahrenlage oder eines bewaffneten Konflikts in der Schweiz Massnahmen zur Evakuation und Sicherung von Kulturgütern umsetzt. Der Bericht muss darlegen, wie und ob unsere Kulturgüter über grössere Distanzen verschoben, gesichert oder unterirdisch gelagert werden können. Dabei sollte darüber nachgedacht werden, mit dem näheren Ausland eine Kooperation über eine gegenseitige treuhänderische Aufbewahrung von Kulturgütern sicherzustellen.

Es sollte zudem dargestellt werden, welche Mittel zum Einsatz kommen können und wie die Kompetenzen zwischen den zuständigen staatlichen Ämtern auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden, den öffentlichen wie privaten kulturellen Institutionen, dem Zivilschutz und der Armee geregelt sind.

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Begründung

Eine Studie aus dem Frühjahr 2023, welche die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die ukrainische Bevölkerung und die daraus abzuleitenden Folgen für den schweizerischen Bevölkerungsschutz analysiert, zeigt Lücken im Bevölkerungsschutz auf. Die Studie ist unter https://www.maja-riniker.ch/politik-1/studie-zivilschutz zu finden.

Die Ereignisse in der Ukraine sollten darum die Kulturschutzgüterbeauftragten und Kuratoren hierzulande aufschrecken. Der Kulturgüterschutz in der Schweiz gilt international als vorbildlich. Dies bekräftigte der Bundesrat mit der Strategie zum Schutz des gefährdeten Kulturerbes 2019-2023. Mit dem Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, Katastrophen und in Notlagen vom 20. Juni 2014 (SR. 520.3) besteht eine umfassende rechtliche Grundlage zur Ausführung des Haager Abkommens vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Artikel 12 des Gesetzes gewährt dem Bundesrat die Kompetenzen zur treuhänderischen Aufbewahrung von Kulturgütern in Kriegs- oder Krisengebieten. Auf Anfrage eines Drittstaates kann die Schweiz einen sogenannten Bergungsort ("Safe Haven") zur Sicherung von Kulturgütern zur Verfügung stellen, die durch bewaffnete Konflikte, Katastrophen oder Notlagen bedroht sind. Die treuhänderische Aufbewahrung soll auf Basis eines bilateralen Abkommens, der zwischen dem Bundesrat und der Regierung des Drittstaates abgeschlossen wird, erfolgen.

Bezüglich dem Schutz mobiler Kulturgüter gibt es entsprechend zwei Taktiken: Vertikale Evakuation in Schutzräume oder die Güter trotz der Risken langer Transporte in sichere Gebiete zu evakuieren und sie so auch dem Zugriff vor Raub und Diebstahl zu entziehen. Dabei müssen unter Umständen auch ausländische Bergungsorte zu derer treuhänderischen Aufbewahrung in Betracht gezogen werden.

Auf lokaler und regionaler Ebene treffen die Zivilschutzorganisationen und Fachpersonen in Institutionen zwar durchaus Vorbereitungen für eine Evakuation von beweglichen Kulturgütern. Wie bei allen derartigen Operationen, wird das Konzept nicht funktionieren, wenn es zuvor nicht trainiert wurde.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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